© David Poggemann (Standort Tecklenburg (NW))
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Schwerer Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 fordert zwei verletzte Kinder

Volvo Fahrer verliert in der Abfahrt Hafen bei Osnabrück die Kontrolle über sein Fahrzeug und fährt über das Sichtdreieck und kollidiert mit Bäumen - zwei kleine Kinder werden schwer verletzt

Pressemitteilung der Polizei: Osnabrück: Autofahrer lieferte sich mit entwendetem PKW Verfolgungsfahrt mit der Polizei - Osnabrück (ots) Am Donnerstagmorgen gegen 07.24 Uhr, lieferte sich ein 43- jähriger Volvo-Fahrer eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. Der besagte Volvo wurde der Polizei kurze Zeit vorher aus der Schweerstraße aus Osnabrück als gestohlen gemeldet. Ein Zeuge verfolgte zunächst das Auto bis Polizeikräfte an dem Fahrzeug waren und die Verfolgung aufnahmen. Auch nach mehrmaligem Signalisieren von Anhaltezeichen der Polizisten, setzte der Fahrer seine Fahrt mit erhöhter Geschwindigkeit über die A33, die A30 bis auf die A1 Richtung Bremen weiter fort. In der Autobahnabfahrt Osnabrück-Hafen verunfallte der Volvo-Fahrer anschließend. Mit erhöhter Geschwindigkeit fuhr dieser über den Grünstreifen, über eine Leitplanke und kollidierte anschließend mit einem Baum. Der Fahrer sowie seine beiden sich im Auto befindlichen Kinder (1 Jahr und 2 Jahre alt) wurden bei dem Unfall verletzt und in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Im weiteren Verlauf stellte sich heraus, dass der 43-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Bei einem freiwilligen Atemalkoholtest konnte ein Ergebnis von über 0,8 Promille festgestellt werden. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Ferner ist der Mann aus Hipstedt nicht mit Besitz eines Führerscheins. Am Volvo entstand erheblicher Sachschaden, sodass dieser nicht mehr fahrbereit war und durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden musste. Während dem Zeitraum der Unfallaufnahme war die Abfahrt Osnabrück-Hafen zeitweise gesperrt. Die Polizei leitete zahlreiche Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung ein.

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