Pressemitteilung des Landgerichtes Osnabrück:
Die 7. Kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 56-jährigen Angeklagten L. aus Osnabrück. Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Angeklagten am 24.11.2021 wegen Tötens eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je EUR 200,00. Der Angeklagte soll am 17.05.2020 bei Mäharbeiten auf einer Wiese in Hagen a.T.W. trotz der Anwesenheit mehrerer erwachsener Rehe sowie deren auffälligen Verhaltens seine Arbeiten unbeirrt fortgeführt zu haben, ohne die Wiese nach Rehkitzen abzusuchen. Mit seinem Mähwerk soll der Angeklagte drei Rehkitze tödlich verletzt haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 3 Zeugen geladen worden.