© Torsten Albrecht (Standort Haren NDS)
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Coronaausbruch in der JVA zwingt zu Einschränkungen bei den Gefangenen - alle rund 380 Gefangenen sollen getestet werden - positiv Getestete werden von den Negativen abgesondert

Informationen zur aktuellen Corona-Situation in der JVA Meppen
Seit dem 02.02.2022 gibt es in der JVA Meppen einen PCR bestätigten Corona-Fall unter den Gefangenen. Daraufhin durchgeführte weitere PCR-Testungen haben ergeben, dass weitere fünf Gefangene aktuell infiziert sind.
Derzeit kann noch nicht mit der erforderlichen Sicherheit gesagt werden, ob die betroffenen Gefangenen beispielsweise im Arbeitsbetrieb, in Bildungsmaßnahmen oder bei anderen Gelegenheiten weitere Gefangene angesteckt haben oder nicht.
Die Kontaktnachverfolgung und damit eine lokale Eingrenzung des Infektionsgeschehens kann daher zurzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit gewährleistet werden. Aus diesem Grund wurden diverse Maßnahmen eingeleitet, um die Gesundheit der Gefangenen zu schützen und einen geordneten Dienstbetrieb zu gewährleisten.
Bis auf Weiteres gelten in der JVA Meppen folgende Regelungen, von denen lediglich die Sicherungsverwahrten ausgenommen sind, da diese autark in der JVA untergebracht sind:
Einschluss
keine Besuche durch Angehörige
keine dienstlichen Besuche (RA, AJSD, etc.) (nach Möglichkeit)
keine Behandlungsmaßnahmen (nur wichtige Einzelgespräche)
keine externen Arzttermine, nur Notfallbehandlungen
keine Gerichtstermine (nach Möglichkeit)
Schließung der Betriebe und Bildungsmaßnahmen
Aussetzung aller Vollzugslockerungen
Einzelduschen
kein Sport
kein Gottesdienst
Gefangene mit negativem Schnelltest können flurweise die Freistunde wahrnehmen. Hierbei muss eine FFP 2 Maske getragen werden, die kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Die Essensausgabe erfolgt bei Gefangenen mit negativem Schnelltest ebenfalls flurweise. Hierbei muss eine FFP2 Maske getragen werden, die kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Ergänzend gilt für alle Strafgefangenen mit positivem Schnelltest:
Einzelfreistunde mit durchgehender FFP 2 Maske-Tragepflicht
Versorgung mit Nahrungsmitteln in Einwegmenagen
Alle Gefangenen und Verwahrten der JVA Meppen werden derzeit Schnelltests unterzogen. Darüber hinaus ist für die nächste Woche die Durchführung einer PCR-Testung aller Gefangenen vorgesehen. Alle Gefangenen mit positivem Schnelltest oder bekanntem unmittelbaren Kontakt zu den bisher betroffenen Gefangenen sind bereits einem PCR-Test unterzogen werden. Die Ergebnisse stehen noch aus. ( Quelle: https://justizvollzugsanstalt-meppen.niedersachsen.de )

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